Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGB
1.1 Unseren Geschäftsbeziehungen werden diese AGB zu Grunde gelegt. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
1.2 Abweichende AGB der Kunden werden mangels ausdrücklicher Erklärung nicht anerkannt, auch wenn wir diesen nicht widersprochen haben, die Bestellung annehmen und ausführen.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.4 Definitionen:
„Schriftform“ ist eine bestimmte Form einer abzugebenden Erklärung und bedeutet nach § 126 BGB, dass die Erklärung in einer Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden muss. Dabei gilt im Rahmen des vorliegenden Vertrags, dass die Schriftform auch durch fernschriftliche oder elektronische Übermittlung (z.B. E-Mail) eines persönlich unterzeichneten Dokuments eingehalten wird. Der empfangenden Vertragspartei bleibt es jedoch unbelassen, vom Absender die Übermittlung des Dokuments im Original ergänzend zu fordern.
„Textform“ ist eine bestimmte Form einer abzugebenden Erklärung. Der Begriff der Textform richtet sich nach § 126b BGB, wonach es sich um eine lesbare Erklärung handeln muss, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das (1) es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und (2) geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
„Unternehmer“ ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
1.5 Hinweise und Verweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung und beschränken grundsätzlich nicht deren Anwendbarkeit, soweit sie in den AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und eine Aufforderung an den Kunden, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Der Vertrag wird erst durch unsere Auftragsbestätigung geschlossen, welche innerhalb von 14 Tagen zu erklären ist und separat in Textform oder mit Ausführung der Bestellung erfolgt.
2.2 Sofern, von vorstehendem Abschnitt 2.1 abweichend, unser Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist oder eine bestimmte Annahmefrist enthält, erfolgt der Vertragsschluss durch die Annahmeerklärung des Vertragspartners, die in Textform zu erfolgen hat.
2.3 Nebenabreden und Änderungen des Vertragsinhalts sind zu Beweiszwecken schriftlich zu fixieren. Unsere Mitarbeiter besitzen keine Vertretungsmacht, um Änderungen oder Nebenabreden zum vorliegenden Vertrag rechtswirksam abzuschließen. Hiervon ausgenommen sind die Personen, welche nach den gesetzlichen Vorschriften mit umfassender Vertretungsmacht ausgestattet sind, insb. Geschäftsführer, Prokurist (vgl. § 48 HGB).
2.4 Wir senden Informationen und Erklärungen i.d.R. an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde trägt Sorge für den regelmäßigen Abruf und die Konfigurierung von SPAM-Filter u.ä., um die Kenntnisnahme unserer E-Mails sicherzustellen.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Produktangaben (technische Daten, Maße, Gewichte, Toleranzen, Belastbarkeit, Abbildungen u.a.) und Muster dienen lediglich der Orientierung und stellen angenäherte Werte dar, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie begründen ohne ausdrückliche Zusage in Textform keine garantierte Beschaffenheit unserer Ware. Produkthinweise, insb. zum Einsatzbereich, zur Verwendung und beschränkten Haltbarkeit des Produkts sind zu beachten.
3.2 Liefermengentoleranzen für Papiere und Kartone in Rollen- und Formatware je Lieferung: Grundsätzlich gilt bei sämtlichen Produkten eine Gesamtliefermengentoleranz von +/- 10% zwischen bestellter und gelieferter Menge je Mengeneinheit und Auftragsposition.
3.3 Abweichungen von Produktbeschreibungen und -angaben sind zulässig, soweit sie handelsüblich sind oder aufgrund rechtlicher Vorschriften oder zur technischen Verbesserung erfolgen. Dadurch darf jedoch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt werden.
3.4 Für die Bestellung, den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung sind allein unsere eigenen Produktbezeichnungen maßgeblich und nicht etwaige kundeneigene Kennzeichnungen oder Bezeichnungen der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes.
4. Lieferzeit
4.1 Lieferzeitangaben dienen lediglich der Orientierung und gelten nur annähernd, sofern diese nicht in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
4.2 Ist Versand vereinbart, so beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Bereitstellung an unsere Fahrer oder den Spediteur, den Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Dritte.
4.3 Unsere rechtzeitige Lieferung setzt die Erfüllung der dem Kunden obliegenden Verpflichtungen (wie z.B. vereinbarte Anzahlung, Beibringung von Informationen und Unterlagen) voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.4 Die Leistungszeit verlängert sich entsprechend angemessen, wenn wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben und die Gründe hierfür zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks und Aussperrungen, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten. Wir informieren unverzüglich über sich abzeichnende Lieferverzögerungen. Soweit infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar ist, kann der Kunde durch unverzügliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Im Fall der Unmöglichkeit oder der nicht nur vorübergehenden Leistungsverhinderung kann von beiden Vertragsparteien der Rücktritt erklärt werden. Im Fall des Rücktritts wird eine ggf. vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW = Ex Works). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (sog. Versendungskauf).
5.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Personen über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und/oder wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Verzögert sich die Übergabe zum Versand infolge eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes, erfolgt der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Anzeige unserer bestehenden Versandbereitschaft. Wir versichern den Versand der Ware nur auf Anforderung und Kosten des Kunden gegen versicherbare Risiken.
5.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
5.4 Bei Bestellungen auf Abruf muss die Lieferung innerhalb von sechs Monaten abgenommen werden. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt.
5.5 Sofern die Lieferung der Ware auf Veranlassung des Kunden zurückgestellt wird oder sich dieser im Abnahmeverzug befindet, können wir eine pauschale monatliche Lagerentschädigung in Höhe von 0,5 %, insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswerts der Lieferung, verlangen.
5.6 Sind wir berechtigt, auf Grund von Pflichtverletzungen des Kunden Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, so können wir eine Schadenspauschale von 25 % der Nettoauftragssumme beanspruchen.
5.7 In den unter den Absätzen 5.5 und 5.6 geregelten Fällen bleibt uns die Geltendmachung weiterer sowie höherer Schäden vorbehalten; dem Kunden steht der Nachweis fehlenden oder geringeren Schadens offen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden resultierenden Forderungen unser Eigentum (nachfolgend "Vorbehaltsware" genannt). Bei mehreren Forderungen oder fortlaufender Rechnungslegung aus laufender Geschäftsbeziehung sichert der Eigentumsvorbehalt unsere Saldenforderungen, auch soweit Rechnungen über einzelne Lieferungen beglichen sind.
6.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Sämtliche Ansprüche gegen den Versicherer werden bereits jetzt an uns abgetreten und die Abtretung von uns angenommen.
6.3 Die Vorbehaltsware kann widerruflich vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, umgebildet und veräußert werden. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind jedoch untersagt.
6.4 Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns als Hersteller, sodass wir unmittelbar das Eigentum erwerben oder unser Miteigentum für den Fall begründet wird, dass die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher als der der Vorbehaltsware ist. Das Miteigentum entsteht im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware (Brutto-Rechnungswert) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Sofern dieser Eigentumserwerb nicht eintreten sollte, überträgt der Kunde uns bereits jetzt sein künftiges (Mit-)Eigentum im vorbezeichneten Verhältnis an der neu geschaffenen Sache.
6.5 Im Fall der untrennbaren Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache, bei der die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu dem der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung.
6.6 Der Kunde tritt uns hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber ab. Im Fall der Zerstörung, des Verlusts, der Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware bzw. der neuen Sache tritt uns der Kunde hiermit die daraus resultierenden Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder sonstige Dritte sicherungshalber ab. Besitzen wir nur Miteigentum, erfolgt die Abtretung anteilig entsprechend unserem Eigentumsanteil. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
6.7 Der Kunde wird widerruflich berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Auf die Forderungen geleistete Zahlungen sind unverzüglich bis zur Tilgung der gesicherten Forderung an uns weiterzuleiten. Der Widerruf kann im Fall berechtigter Interessen erfolgen, insb. bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Insolvenzantragstellung (die nicht innerhalb von 10 Tagen zurückgenommen wird) oder drohender Zahlungsunfähigkeit. Im Fall des Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich die zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zu liefern und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
6.8 Sofern Dritte auf die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Sachen oder die abgetretenen Forderungen zugreifen sollten, hat der Kunde diese unverzüglich auf unsere Eigentümerstellung bzw. Forderungsinhaberschaft hinzuweisen und uns hierüber zu informieren. Der Kunde hat die uns bei der Durchsetzung unserer Rechte gegenüber dem Dritten entstehenden Kosten zu ersetzen, soweit der Dritte hierzu nicht in der Lage ist.
6.9 Wir werden einen entsprechenden Teil der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Sachen bzw. abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freigeben, soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte mehr als 110 % des Werts aller gesicherten Forderungen beträgt. Dies wird vermutet, wenn der Schätzwert der Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche übersteigt.
6.10 Im Fall von Pflichtverletzungen des Kunden, insb. bei Zahlungsverzug, im Falle der Zahlungseinstellung, des Insolvenzantrags oder der fruchtlosen Vollstreckung gegen den Kunden, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt jedoch allein keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Vertragsrücktritt ist ausdrücklich zu erklären.
7. Preise und Zahlung
7.1 Unsere Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Versicherung, Verpackung, Versand, Entladung, Zoll und anderer öffentlicher Abgaben. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der am Tag derRechnungslegung geltenden gesetzlichen Höhe.
7.2 Frühestens zwei Monate nach Vertragsschluss sind wir zur angemessenen Preiserhöhung berechtigt, wenn die Preise unserer Lieferanten steigen oder erhöhte Produktionsaufwendungen auf Grund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gesetzesänderungen notwendig werden. Wir weisen auf Aufforderung hin den Preiserhöhungsgrund nach.
7.3 Rechnungen werden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig und sind per Überweisung auf unsere Geschäftskonten oder mittels Scheck jeweils für uns kostenfrei vorzunehmen. Im Falle der Zahlungseinstellung, des Insolvenzantrags oder der fruchtlosen Vollstreckung gegen den Kunden werden alle Rechnungsforderungen sofort fällig.
7.4 Die Rechnungslegung kann auch elektronisch per E-Mail unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen erfolgen.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
8.1 Dem Kunden stehen die Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn die Gegenforderung unstreitig ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.
8.2 Im Fall der Gewährleistung bleibt das Zurückbehaltungsrecht aus Abschnitt 9.6 Satz 5 dieser AGB unberührt.
8.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis unterliegt unserer vorherigen Zustimmung.
9. Gewährleistung
9.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache (§ 437 Nr. 1 und 3 BGB) beträgt ein Jahr ab Lieferung. Abweichend hiervon gelten für Haftungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache (§ 437 Nr. 3 BGB) die gesetzlichen Verjährungsfristen im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben. Unberührt bleiben jedoch die gesetzlichen Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Bauwerke und Baustoffe (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), für Bauwerke oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sowie für den Lieferantenregress bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB).
9.2 Die Heißprägefolie "Deco Stamp" weist bei sachgemäßer Lagerung eine Verarbeitungsstabilität von 6 Monaten nach Produktion auf. Für Mängel, die bei Verarbeitung dieses Produkts nach Ablauf vorstehend benannter Frist auftreten, kann daher keine Gewähr übernommen werden.
9.3 Der Kunde hat seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB ordnungsgemäß nachzukommen.
9.4 Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die Brauchbarkeit nur unerheblich beeinträchtigt wird.
9.5 Im Fall der unberechtigten Mängelrüge können wir vom Kunden den Ersatz der Aufwendungen der Mängelprüfung verlangen.
9.6 Im Gewährleistungsfall werden wir im Rahmen der Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Uns ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle der Ersatzlieferung ist uns die mangelhafte Sache auf unser Anfordern hin nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung der fälligen Rechnung des Liefergegenstands abhängig zu machen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
9.7 Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch anzunehmen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde nach eigener Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.8 Die gesetzlichen Sondervorschriften des Lieferantenregresses bei Endlieferung an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt.
10. Haftung
10.1 Wir haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit als auch wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften wir ebenfalls unbeschränkt.
10.2 Des Weiteren haften wir für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten). Dabei ist unsere Haftung bei Fahrlässigkeit auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
10.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.5 Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
11. Urheberrecht
11.1 Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an unseren Produkten liegen bei uns.
11.2 An Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Katalogen, Prospekten sowie anderen Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung sowie -durchführung zur Verfügung gestellt wurden, behalten wir uns das Eigentum sowie die Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Auf unser Verlangen sind sie samt jeglicher Kopien unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten (einschließlich Löschen von den Computersystemen und Speichereinheiten), wenn sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden; im Fall der Vernichtung/Löschung ist diese unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
12. Geheimhaltung
Der Kunde wird den Vertragsinhalt und alle in diesem Zusammenhang erfahrenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich behandeln und nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten zugänglich machen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980 – CISG) Anwendung.
13.2 Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis befindet sich an unserem Firmensitz.
13.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und über diesen Vertrag ist unser Firmensitz, sofern der Kunde ein Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs oder eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
13.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit eine anderssprachige Fassung vorliegt, dient diese lediglich der Information. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt daher nur die deutsche Fassung.
Hinweise zur Datenverarbeitung
1. Die uns übermittelten persönlichen Daten werden zur Auftragsbearbeitung und Vertragsabwicklung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und ggf., soweit erforderlich, an Dritte (wie z.B. das beauftragte Transportunternehmen und Kreditinstitut) weitergegeben. Eine Weitergabe kann auch erfolgen, wenn wir auf Anforderung einer staatlichen Einrichtung im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung hierzu verpflichtet sind oder die Weitergabe zur Durchsetzung unserer Rechte bei Missbrauch und Geltendmachung von Forderungen dient.
2. Wir speichern die Daten bis zum Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
3. Der Kunde hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über gespeicherten personenbezogene Daten, deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Decor Druck Leipzig 2016